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Geschäftsbedingungen für Info-TV-Werbekunden
der Filmproduktion Ing. Peter Stantejsky (FIPS) * gültig ab 1.1.2010

 

1. Allgemeines

1.1
Dieser Vertrag regelt die öffentliche Ausstrahlung eines Werbespots über einen zur Fußgängerzone in Berndorf Alexanderstraße gerichteten Monitor für mindestens eine Woche (=6 Tage) während der Geschäftszeiten, oder auch darüber hinaus.

1.2
 Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde der Filmproduktion Ing. Peter Stantejsky, im folgenden kurz FIPS genannt, nachstehende „Geschäftsbedingungen für Info-TV“ voll an.

1.3
 Ausnahmen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.4
 Für weitergehende Dienstleistungen, wie z.B. Filmproduktion (Dreh, Schnitt, Vervielfältigung) gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Filmproduktion Ing. Peter Stantejsky (FIPS)“.

 

2. Vertragsabschluß

2.1
Ein Auftrag zur Ausstrahlung eines Werbespots für mindestens eine Standardperiode (bedeutet  6 Tage innerhalb einer Woche) gilt als erteilt, wenn die schriftliche Bestellung, das entsprechende Daten/Bild/Ton-Material sowie (Stammkunden ausgenommen) die Zahlung dafür bei Fips eingelangt  sind. Eine Auftragsbestätigung von FIPS folgt per Email.

 

3. Preise

3.1
Die Preise laut Liste decken die Ausstrahlung Ihres Werbespots für die vereinbarte Zeit (mindestens eine 6-Tage-Woche) ab. Inkludiert ist auch die Manipulation des übermittelten Materials seitens FIPS, soferne es sich um direkt abspielbares Material handelt (z.B. Foto oder Text für 10 Sekunden, Film für 20 Sekunden, etc.).  Als inkludiert gilt auch die Umwandlung eines langen Textes in einen Roll-Text,  die Kombination von Foto und Text oder eine Fotofolge mit min. 2 Sekunden pro Foto, auf Wunsch mit Überblendungen. Darüber hinausgehende Arbeiten können jederzeit in unserem Schnittstudio ausgeführt werden, sind aber mit Aufpreis verbunden (Siehe Punkte 1.4 und 8).

3.2
Die vereinbarten Preise für die Ausstrahlung (siehe Liste) verstehen sich in Euro zuzüglich 5% Werbeabgabe, zuzüglich 20% Mehrwertsteuer. Beispiel: 100 netto bedeutet 105+Mwst brutto = 126 brutto.

3.3
Eventuelle Versandspesen für Datenmaterial gehen zu Lasten des Kunden.

 

4. Zahlungsbedingungen

4.1
für Neukunden gilt Vorauszahlung. Stammkunden (diese haben bereits mindestens 3 Aufträge erteilt) können auf Wunsch die Rechnung mit Zahlungsziel von 7 Tagen am Monatsende zugesandt bekommen.

4.2
Zahlung per Überweisung auf Konto 30035630000 bei den vereinigten Volksbanken BLZ 42750 auf den Namen FIPS Filmproduktion. Bitte als Hinweis „Info-TV“ und gewünschte Sendewoche angeben, also z.B. „Info-TV 10/19“ für die 19. Kalenderwoche 2010.

4.3
Bei persönlicher Übergabe des Datenmaterials ist auch Barzahlung möglich (nur nach vorheriger Terminvereinbarung).

 

5. Material-Übermittlung

Daten-Material kann auf verschiedene Arten zu FIPS gelangen:

5.1
Einfache Dateien durch Übermittlung per Email (Texte als Word-Datei, Fotos als JPG) an info@fips.tv.

5.2
größere Datenmengen wie bei Video-Szenen auf Datenträger DVD oder Mini-DV, durch Sendung an Fips oder Einwurf in den Postkasten,

5.3
erklärungsbedürftiges sowie wertvolles Material durch persönliche Übergabe bei FIPS Filmproduktion in der Petterstraße 16, 2560 Berndorf (nur nach vorheriger Terminvereinbarung).

 

6. Rücktritt des Kunden

6.1
Bereits von FIPS bestätigte Aufträge können nur mit schriftlicher Rückbestätigung von FIPS storniert werden. Die Stornierung ist kostenlos. Eine Gutschrift des einbezahlten Betrages ist allerdings nur bei Stornierung bis 10 Tage vor der vorgesehenen Ausstrahlung möglich.

6.2
Bei einem Rücktritt des Kunden vom bereits vereinbarten Geschäft wird FIPS bemüht sein, zu einer für beide Seiten annehmbaren Lösung zu kommen. Bereits getätigte Sonder-Leistungen unsererseits (wie z.B. Film-Dreh, Nachbearbeitung) müssen auf jeden Fall in der aufgelaufenen Höhe dem Kunden verrechnet werden.

 

7. Material-Verwendung, Urheberrechte

7.1
FIPS exekutiert Arbeiten im Auftrag des Kunden. Werden audiovisuelle Daten, Fotos oder Texte an FIPS mit dem Auftrag zur Veröffentlichung / Ausstrahlung übermittelt, muß FIPS davon ausgehen können, daß alle Rechte sämtlichen übermittelten Datenmaterials beim direkten Auftraggeber, und nicht bei einem Dritten liegen. Das reicht von einzelnen Fotos über Textpassagen bis zu Filmmaterial und Hintergrundmusik. Bitte beachten Sie auch den Persönlichkeitsschutz, welcher verbietet, Personen ohne ihre schriftliche Genehmigung öffentlich abzubilden (Ausnahme: Personen von öffentlichem Interesse). Jeder Inserent ist somit für den Inhalt seines Werbespots selbst verantwortlich, das betrifft natürlich auch die Urheberrechte an den verwendeten Bildern und/oder Musik. Fips ist hier nur als Vermittler der Werbebotschaft zu sehen.

7.2
Soferne Sie uns also nicht eigenes Material zur Verfügung stellen, bedenken Sie bitte, daß mit der bezahlten Beauftragung zur Ausführung ausdrücklich keine Urheberrechte abgegolten sind. Der Kunde hat sich selbst um die Abgeltung eventueller Urheberansprüche zu kümmern.

7.3
Detaillierte Informationen darüber gibt es bei der AKM / Austromechana (www.akm.co.at, www.austromechana.at).

7.4
FIPS behält sich vor, die Ausstrahlung von Spots zu verweigern, wenn offensichtliche Urheberrechtsverletzungen vorliegen, oder der Inhalt nicht geeignet ist, öffentlich in einer Fußgängerzone gezeigt zu werden.

7.5
FIPS wird bemüht sein, Ihr Datenträger-Material so schonend wie möglich zu behandeln, haftet aber nicht für Schäden an zum Zwecke des Nachbearbeitens zur Verfügung gestellte Datenträger.

7.6
FIPS wird Ihre Dateien auch nicht an Dritte weitergeben.

7.7
Bereits gesendetes Material wird bei FIPS archiviert, was eine erneute Sendung vereinfacht, soferne es nicht  auf Wunsch gelöscht wird. Für eine neue, unveränderte Ausstrahlung des Spots genügt dann in der Bestellung die Angabe des Firmen- oder Produktnamens sowie der Woche der letzten Ausstrahlung (aus Rechnung ersichtlich).

 

8. Video-Dreh / Schnitt  / Nachbearbeitung

8.1
Sollten Sie kein geeignetes Material zur Verfügung haben, aber die Möglichkeit der Monitor-Werbung nutzen wollen, bietet FIPS Filmproduktion Ihnen die Möglichkeit, entsprechendes Material zu drehen bzw. zu erstellen.

8.2
Auch die Änderung / Aktualisierung von vorhandenem Material ist möglich. Wegen der vielfältigen Möglichkeiten und Überlegungen dazu bitten wir um eine Terminvereinbarung unter 0664-5450568
.

 

9. Haftungs-Ausschluß

9.1
Sollte durch welche Umstände auch immer die Ausstrahlung eines bezahlten Werbespots nicht oder nur in geringerer als der ausgemachten Anzahl zustande kommen, wird der nicht vertragsgemäß verwendete Betrag (oder Teilbetrag) gutgeschrieben oder refundiert. Weitergehende Ansprüche seitens des Auftraggebers bestehen nicht, es wird somit seitens FIPS auch keinerlei Haftung für Folge-Ereignisse übernommen, die sich aus dem Abspielen oder auch aus dem Nichtabspielen von geschalteten Werbespots ergeben.

 

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

10.1
Erfüllungsort ist Berndorf, der Geschäftssitz von FIPS.

10.2
Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Bezirks-Gericht in Baden bei Wien vereinbart.

10.3
Es gilt Österreichisches Recht.

 

11. Firmendaten

11.1
035630000 * WKO-Mitgliedschafts-Nr. 192142 (Fachverband für AV- und Filmindustrie)