Geschäftsbedingungen
für Info-TV-Werbekunden
der Filmproduktion Ing. Peter Stantejsky (FIPS) * gültig ab 1.1.2010
1.
Allgemeines
1.1
Dieser Vertrag regelt die öffentliche Ausstrahlung eines Werbespots über
einen zur Fußgängerzone in Berndorf Alexanderstraße gerichteten
Monitor für mindestens eine Woche (=6 Tage) während der Geschäftszeiten,
oder auch darüber hinaus.
1.2
Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde der Filmproduktion
Ing. Peter Stantejsky, im folgenden kurz FIPS genannt, nachstehende
„Geschäftsbedingungen für Info-TV“ voll an.
1.3
Ausnahmen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
1.4
Für weitergehende Dienstleistungen, wie z.B. Filmproduktion
(Dreh, Schnitt, Vervielfältigung) gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Filmproduktion Ing. Peter Stantejsky (FIPS)“.
2.
Vertragsabschluß
2.1
Ein Auftrag zur Ausstrahlung eines Werbespots für mindestens eine
Standardperiode (bedeutet 6 Tage innerhalb einer Woche) gilt als
erteilt, wenn die schriftliche Bestellung, das entsprechende
Daten/Bild/Ton-Material sowie (Stammkunden ausgenommen) die Zahlung dafür
bei Fips eingelangt sind. Eine Auftragsbestätigung von FIPS folgt
per Email.
3.
Preise
3.1
Die Preise laut Liste decken die Ausstrahlung Ihres Werbespots für die
vereinbarte Zeit (mindestens eine 6-Tage-Woche) ab. Inkludiert ist auch
die Manipulation des übermittelten Materials seitens FIPS, soferne es
sich um direkt abspielbares Material handelt (z.B. Foto oder Text für
10 Sekunden, Film für 20 Sekunden, etc.). Als inkludiert gilt
auch die Umwandlung eines langen Textes in einen Roll-Text, die
Kombination von Foto und Text oder eine Fotofolge mit min. 2 Sekunden
pro Foto, auf Wunsch mit Überblendungen. Darüber hinausgehende
Arbeiten können jederzeit in unserem Schnittstudio ausgeführt werden,
sind aber mit Aufpreis verbunden (Siehe Punkte 1.4 und 8).
3.2
Die vereinbarten Preise für die Ausstrahlung (siehe Liste) verstehen
sich in Euro zuzüglich 5% Werbeabgabe, zuzüglich 20% Mehrwertsteuer.
Beispiel: 100 netto bedeutet 105+Mwst brutto = 126 brutto.
3.3
Eventuelle Versandspesen für Datenmaterial gehen zu Lasten des Kunden.
4.
Zahlungsbedingungen
4.1
für Neukunden gilt Vorauszahlung. Stammkunden (diese haben bereits
mindestens 3 Aufträge erteilt) können auf Wunsch die Rechnung mit
Zahlungsziel von 7 Tagen am Monatsende zugesandt bekommen.
4.2
Zahlung per Überweisung auf Konto 30035630000 bei den vereinigten
Volksbanken BLZ 42750 auf den Namen FIPS Filmproduktion. Bitte als
Hinweis „Info-TV“ und gewünschte Sendewoche angeben, also z.B. „Info-TV
10/19“ für die 19. Kalenderwoche 2010.
4.3
Bei persönlicher Übergabe des Datenmaterials ist auch Barzahlung möglich
(nur nach vorheriger Terminvereinbarung).
5.
Material-Übermittlung
Daten-Material
kann auf verschiedene Arten zu FIPS gelangen:
5.1
Einfache Dateien durch Übermittlung per Email (Texte als Word-Datei,
Fotos als JPG) an info@fips.tv.
5.2
größere Datenmengen wie bei Video-Szenen auf Datenträger DVD oder
Mini-DV, durch Sendung an Fips oder Einwurf in den Postkasten,
5.3
erklärungsbedürftiges sowie wertvolles Material durch persönliche Übergabe
bei FIPS Filmproduktion in der Petterstraße 16, 2560 Berndorf (nur nach
vorheriger Terminvereinbarung).
6.
Rücktritt des Kunden
6.1
Bereits von FIPS bestätigte Aufträge können nur mit schriftlicher Rückbestätigung
von FIPS storniert werden. Die Stornierung ist kostenlos. Eine
Gutschrift des einbezahlten Betrages ist allerdings nur bei Stornierung
bis 10 Tage vor der vorgesehenen Ausstrahlung möglich.
6.2
Bei einem Rücktritt des Kunden vom bereits vereinbarten Geschäft wird
FIPS bemüht sein, zu einer für beide Seiten annehmbaren Lösung zu
kommen. Bereits getätigte Sonder-Leistungen unsererseits (wie z.B.
Film-Dreh, Nachbearbeitung) müssen auf jeden Fall in der aufgelaufenen
Höhe dem Kunden verrechnet werden.
7.
Material-Verwendung,
Urheberrechte
7.1
FIPS exekutiert Arbeiten im Auftrag des Kunden. Werden audiovisuelle
Daten, Fotos oder Texte an FIPS mit dem Auftrag zur Veröffentlichung /
Ausstrahlung übermittelt, muß FIPS davon ausgehen können, daß alle
Rechte sämtlichen übermittelten Datenmaterials beim direkten
Auftraggeber, und nicht bei einem Dritten liegen. Das reicht von
einzelnen Fotos über Textpassagen bis zu Filmmaterial und
Hintergrundmusik. Bitte beachten Sie auch den Persönlichkeitsschutz,
welcher verbietet, Personen ohne ihre schriftliche Genehmigung öffentlich
abzubilden (Ausnahme: Personen von öffentlichem Interesse). Jeder
Inserent ist somit für den Inhalt seines Werbespots selbst
verantwortlich, das betrifft natürlich auch die Urheberrechte an den
verwendeten Bildern und/oder Musik. Fips ist hier nur als Vermittler der
Werbebotschaft zu sehen.
7.2
Soferne Sie uns also nicht eigenes Material zur Verfügung stellen,
bedenken Sie bitte, daß mit der bezahlten Beauftragung zur Ausführung
ausdrücklich keine Urheberrechte abgegolten sind. Der Kunde hat sich
selbst um die Abgeltung eventueller Urheberansprüche zu kümmern.
7.3
Detaillierte Informationen darüber gibt es bei der AKM / Austromechana
(www.akm.co.at,
www.austromechana.at).
7.4
FIPS behält sich vor, die Ausstrahlung von Spots zu verweigern, wenn
offensichtliche Urheberrechtsverletzungen vorliegen, oder der Inhalt
nicht geeignet ist, öffentlich in einer Fußgängerzone gezeigt zu
werden.
7.5
FIPS wird bemüht sein, Ihr Datenträger-Material so schonend wie möglich
zu behandeln, haftet aber nicht für Schäden an zum Zwecke des
Nachbearbeitens zur Verfügung gestellte Datenträger.
7.6
FIPS wird Ihre Dateien auch nicht an Dritte weitergeben.
7.7
Bereits gesendetes Material wird bei FIPS archiviert, was eine erneute
Sendung vereinfacht, soferne es nicht
auf Wunsch gelöscht wird. Für eine neue, unveränderte
Ausstrahlung des Spots genügt dann in der Bestellung die Angabe des
Firmen- oder Produktnamens sowie der Woche der letzten Ausstrahlung (aus
Rechnung ersichtlich).
8.
Video-Dreh
/ Schnitt / Nachbearbeitung
8.1
Sollten Sie kein geeignetes Material zur Verfügung haben, aber die Möglichkeit
der Monitor-Werbung nutzen wollen, bietet FIPS Filmproduktion Ihnen die
Möglichkeit, entsprechendes Material zu drehen bzw. zu erstellen.
8.2
Auch die Änderung / Aktualisierung von vorhandenem Material ist möglich.
Wegen der vielfältigen Möglichkeiten und Überlegungen dazu bitten wir
um eine Terminvereinbarung unter 0664-5450568.
9.
Haftungs-Ausschluß
9.1
Sollte durch welche Umstände auch immer die Ausstrahlung eines
bezahlten Werbespots nicht oder nur in geringerer als der ausgemachten
Anzahl zustande kommen, wird der nicht vertragsgemäß verwendete Betrag
(oder Teilbetrag) gutgeschrieben oder refundiert. Weitergehende Ansprüche
seitens des Auftraggebers bestehen nicht, es wird somit seitens FIPS
auch keinerlei Haftung für Folge-Ereignisse übernommen, die sich aus
dem Abspielen oder auch aus dem Nichtabspielen von geschalteten
Werbespots ergeben.
10.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
10.1
Erfüllungsort ist Berndorf, der Geschäftssitz von FIPS.
10.2
Als
Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Bezirks-Gericht in Baden bei
Wien vereinbart.
10.3
Es
gilt Österreichisches Recht.
11.
Firmendaten
11.1
035630000
* WKO-Mitgliedschafts-Nr. 192142 (Fachverband für AV- und
Filmindustrie) |